Appelle nützen nichts

Irgendwann reicht es. Irgendwann mag man einfach nicht mehr. Und mir reicht es jetzt. Es steht mir bis zum Hals, dass es immer noch oder immer wieder Autofahrer gibt, denen das Leben eines Radfahrers scheiß egal ist. Wenn ich allein diese Saison nehme, gab es einige Situationen, in denen das Verhalten von Autofahrern unter aller Sau war, um es mal ganz deutlich zu sagen. Der Standard ist ja, trotz freier Straße, mit hoher Geschwindigkeit und geringem Abstand zu überholen. Allein dafür müssten tausend Euro Strafe fällig sein.
Meine Top 3 sind aber noch krasser. Da war die über 70 jährige am Steuer, die trotz Gegenverkehr überholt hat. Da war der Vollpfosten, der sich in einer 30er Zone an mir und einem parkenden Auto vorbei gequetscht hat, mir auf mein Kopfschütteln erklärt, ich hätte ja keine Reflektoren und mir anschließend drohte, mich nächstes Mal umzufahren. Da war die Frau mit Kind in ihrem Dodge RAM, die mich anhupte und von der Straße drängen wollte, weil ich sie wohl nicht schnell genug vorbeiließ. Auf einer superschmalen Schotterstraße, auf der Autos im Übrigen verboten waren. Schon mal mit dem Rennrad Schotterstraßen gefahren? Kein Spaß und bestimmt kein Ort, wo man voll bremsen und in den Straßengraben springen möchte, nur um einen Pick Up vorbei zu lassen.
Die alte Frau traf ich 3 Kilometer weiter am Supermarkt wieder. Als ich sie auf ihr lebensgefährliches Manöver ansprach, konnte sie sich an nichts erinnern. Den Vollpfosten traf ich 500 Meter weiter an seiner Wohnung. Ich kenne Dein Kennzeichen und weiß wo Du wohnst. Und die Frau mit dem Pick-up hatte wohl vergessen, dass sie eine Fahrzeugbeschriftung von ihrem Pferdehof hat. 3 Minuten Recherche im Internet reichten mir. Ich weiß wo der Hof ist, ich habe sie auf einem Foto wiedererkannt. Ich habe ihre Mobilnummer.
Doch was nützt das? Appelle nützen nichts, im Gegenteil, man wird noch bedroht, pseudo-belehrt (als ob Reflektoren an meinem Rad den Abstand beim Überholen vergrößern würden) oder einfach ignoriert. Es ist, sagen wir es laut, zum Kotzen. Anzeigen sind lächerlich. In der Regel steht die Polizei auf der Seite der Autofahrer. Es ist schon eigenartig und verwunderlich. Zeigen sich Autofahrer den Mittelfinger, gilt das als Beleidigung, als Straftat. Und wer zuerst anzeigt, dem wird meistens Recht gegeben. Einfach mal im Internet recherchieren (z.B. Kosten vergleichen Stinkefinger vs. Seitenabstand, das schreit doch zum Himmel!). Aber wenn man als Radfahrer einen Autofahrer wegen Gefährdung anzeigt, wird das abgetan und ist maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Appelle nützen nichts. Hier ist die Politik gefordert. Knallharte Gesetze zum Schutz der Radfahrer. Hohe Strafen und Fahrverbote. Und eine Polizei, die sich um die Einhaltung dieser Regeln kümmert. Anders geht es nicht. Ob mitten in der Corona-Krise oder danach, es wird sich nichts ändern bei der Polizei, wenn nicht aus Berlin klare Ansagen kommen. Selbstjustiz, so gut sie vielleicht kurzfristig der Seele tun, sind keine Lösung. Es muss ein nationales Umdenken stattfinden und das geht nur durch hohe Strafen und Kontrollen, Kontrollen und nachmals Kontrollen.
Ich denke darüber nach, eine Petition bei change.org einzureichen. Denn Appelle nützen nichts.

Bildquelle: (c) dastridream.de

 

2 thoughts on “Appelle nützen nichts

  1. Absolut, ich kann das von dir geschilderte Verhalten nur zustimmen. Lächerlich ist auch die Argumentationen der Autofahrer, dass die Radfahrer sich immer verkehrswidrig verhalten, Es gibt bestimmt solche, aber leider 100 mal mehr Autofahrer, die sich nicht an die Regeln halten und auch noch mal von mir MINDESTABSTAND VON 1,5 METERN sind einzuhalten und das hat nichts mit Corona zu tun!
    Da fällt mir auch gerade ein: Motoradfahrer machen sich da auch richtig ein Spaß daraus, aber irgendwann erwische ich einen der absteigen muss 😉 !

  2. Habe mir die Novelle der Änderung der StVo durchgelesen:

    § 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
    „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern
    eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden,
    Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand
    innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen
    und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende
    Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand
    gekommen sind.“

    Ich habe a) nichts gefunden, wann das in Kraft tritt und b) was die Konsequenzen bei Verstoß sind.
    Die Idee mag gut sein, aber ob es was bringt?

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