Radfahrer auf der Fahrbahnmitte

Ich fahre viel Auto. Und ich fahre gern Auto. Ich fahre auch viel Rad. Und ich lebe auch gern, insbesondere nach dem Radfahren. Nach meinem Crash zu Ostern und dem tragischen Tod von Julia ein paar Wochen später im gleichen italienischen Radsportrevier, mache ich mir schon des Öfteren Gedanken über die Sicherheit beim Radfahren.

Und es trifft ja nicht nur uns Sportler. In den letzten Jahren sind drei (!) Kolleginnen von mir in München in Unfälle verwickelt gewesen. Da sie ohne Helm unterwegs waren, jeweils mit einer ordentlichen Gehirnerschütterung.
Anfang Juni hatte ich auf twitter nach den Radfahrgewohnheiten meiner Follower gefragt. Das Ergebnis überraschte mich ein wenig:

  • 20% – Am äußersten rechten Rand
  • 80% – 0,5 m vom rechten Rand
  • 0% – Gut einen Meter

Niemand wählte die Option, die ich bevorzuge, gut einen Meter vom Rand. Klar, ich bin meist auf verkehrsarmen Straßen im Dachauer Hinterland unterwegs, aber gerade für viel befahrene Straßen ist Platz = Leben.

Die gesetzliche Lage hier ist eindeutig: Ein Abstand von 1,5 Meter ist bis zu einer Geschwindigkeit von 90 km/h vom überholenden Autofahrer einzuhalten, bei höheren Geschwindigkeiten 2 Meter. Wenn man weiß, das selbst Bundesstraßen nach Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Querschnitt eine Fahrspurbreite von nur 3,5 Metern haben, kann man sich ganz einfach ausrechnen, dass Autofahrer zwangsläufig auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen, wenn sie Radfahrer überholen wollen.

Zum Glück begegne ich in meinem Trainingsrevier immer häufiger Autofahrern, die mit gutem Abstand überholen. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich nicht mehr versuche, so wenig wie möglich Platz von der Fahrspur einzunehmen. Denn meine Erfahrung ist, je enger ich mich an den Straßenrand quetsche, je eher ist ein Autofahrer versucht, doch noch ein Überholmanöver trotz Gegenverkehr zu starten.

In der Stadt sieht es oftmals anders aus, ich sehe oft Radfahrer, die ohne Hirn und Verstand durch die Gegend rasen. Aber, auch das sollte man als Autofahrer bedenken: Die Missachtung von Verkehrsregeln (in diesem Falle verrückte Radfahrer) gibt einem anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer) nicht das Recht, seinerseits die Regeln zu missachten. Wenn also ein Radfahrer nackt auf dem Mittelstreifen auf dem Hinterrad radelt, habe ich das Recht, ihn zu umfahren, nicht umzufahren. Und ganz ehrlich – Was wiegen 2 Minuten später ankommen im Gegensatz zu schweren Verletzungen oder gar Tod?

In diesem Sinne. Haltet Abstand liebe Autofahrer, egal wie genervt ihr seid.

Bildquelle: (c) dastridream.de

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